Bei Gehölzschnitt den Stichtag im Auge behalten!

Alle, die auf ihrer Parzelle noch Hecken stark zurück setzen, Sträucher roden oder Bäume fällen wollen oder dies als Auflage haben, sollten den 29. Februar fest im Blick behalten. Dies ist nämlich der letzte Tag vor der nächsten Gartenbegehung, an dem solche starken Eingriffe in den Gehölzbestand noch möglich sind. Dieser Stichtag ist festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5. Erst nach der Vegetationsperiode ab 1. Oktober sind starke Rückschnitte oder Rodungen wieder möglich. Bitte bedenkt, dass ein Schnitt bei starkem Frost nicht empfohlen werden kann. Es macht also Sinn, die nächste Möglichkeit, die der Kalender und das Wetter bietet zu nutzen, um den Stichtag nicht zu verpassen.

Wer im Sommer seine Formhecke in Form halten will oder vor der Gartenbegehung den Jahresaufwuchs entfernen möchte, damit die Heckenhöhe stimmt, der darf das. Ein schonender Pflegeschnitt und das Entfernen des Jahresaufwuchs im Sommer ist als Ausnahme von obiger Regelung erlaubt. Bedingung hierfür ist jedoch, dass vorher die Hecke auf brütende Vögel abgesucht wird. Sollte ein Vogelnest gefunden werden, dann nicht schneiden.

Einen guten Start in das neue Gartenjahr und viel Erfolg beim Gehölzschnitt wünscht
Elisabeth Schwab – Gartenfachberaterin