Stromzähler im Garten – bitte geeicht! – Zählertausch 2019!

Liebe Gartenfreunde,

gemäß Beschluss bei der Jahreshauptversammlung im Oktober 2018 werden nun alle Stromzähler, die die Eichgültigkeit nicht mehr einhalten, ausgetauscht.

Wir bitten Euch, dass Ihr nun – wie immer am Jahresende, den aktuellen Stromstand zusammen mit der Information Einbau oder letztes Eichdatum Eures Stromzählers uns mitteilt.

Wir werden gleichzeitig mit dem Stromzählerwechsel, die elektrischen Anlagen (Verteilersäulen) überprüfen und kennzeichnen (jeweiliger Parzellenzuweisung).

Der Umtausch wird an 3 bis 4 Wochentage (jeweils freitags, im April 2019) angeboten.

Da immer 4 bis 6 Parzellen an einer Verteilung angeschlossen sind, werden diese Pächter informiert, damit sie dem beauftragten Elektrounternehmen Zugang zum Zähler verschaffen.

Bitte unterstützt uns, damit der Zählertausch problemlos und ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden kann.

Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KD. Greif
Vorstand

Informationen – Eichung in Fakten:
1. Stromzähler müssen ein Zulassungszeichen tragen, damit sie geeicht werden können.
2. Eichgültigkeit (immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird)
– Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
– Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre