Ein Leitfaden für die Mitglieder in der KGA Rathaus Treptow

In diesem Leitfaden gibt es Hinweise zur praktischen Organisation des Vereinslebens in der KGA Rathaus Treptow. Er soll neuen Gartenfreundinnen und -freunden das Einleben in die Kleingartenanlage erleichtern. Das Vereinsleben ist geprägt durch immer wieder kehrende Ereignisse im Jahreslauf und bestimmte Regeln.
Diese sind hier in alphabetischer Reihenfolge in Form eines Glossars dargestellt.

Dieser Leitfaden behandelt keine Rechtsfragen. Hierfür ist unter anderem in folgenden Gesetzen und Verträgen nachzulesen:

Alle die einen Garten in der Kolonie haben, sind bis zum Rentenalter verpflichtet eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden für die Gemeinnschaft zu leisten.
Die Aufgaben reichen vom Instandhaltungsarbeiten wie Streichen des Vereinshauses über Kuchenbacken fürs Sommerfest bis zum Laubfegen auf Gemeinschaftsflächen.
Dies soll nicht als lästige Pflicht verstanden werden, sondern als eine Aktion, die das gegenseitige Kennenlernen erleichtert, das Gemeinschaftsgefühl fördert und nebenbei auch noch Spaß macht.
Die Termine der Arbeitseinsatztage sind im Schaukasten oder auf der Webseite veröffentlicht. Wer mitmachen möchte, kommt einfach zum angegebenen Zeitpunkt zum Gemeinschaftshaus, meldet sich dort an und auch wieder ab per Unterschrift. Kommen nicht genügend Stunden im Jahr zusammen, werden die nicht geleisteten Stunden mit der Jahresrechnung berechnet.
Dies sollte aber die Ausnahme sein. Ein sich „Freikaufen“ entspricht nicht der Idee eines gemeinschaftlich organisierten Zusammenlebens in der Kolonie.
Wie hoch die im Jahr zu erbringende Stundenleistung und der Betrag bei Nichtleistung ist, wird in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt und ist in den entsprechenden Protokollen nachzulesen oder beim Vorstand zu erfragen.

Bei Pächterwechsel kommt es meist zur Erteilung von Auflagen die meist die Neupächter übernehmen, nachdem ihnen der finanzielle Gegenwert für diese Aufgabe von der Schätzsumme abgezogen wurde. Nehmt diese Auflagen sehr ernst.
Die Auflagen leiten sich meist vom Bundeskleingartengesetz ab, dessen Einhaltung in letzter Zeit enorm wichtig
geworden ist. Die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes trägt dazu bei, unsere Anlagen zu erhalten.

Bitte lest euren Unterpachtvertrag genau durch besonders die Gartenordnung und die Bauordnung. Beide Ordnungen finden sich auch auf der Webseite des Bezirksverbandes.
Wichtig ist, dass bei der Veränderung an der Bausubstanz beim Bezirksverband ein Bauantrag gestellt wird. Wenn ihr eine Laube von 12 qm. habt und 8 qm. anbauen wollt, seit ihr mit insgesamt 20 qm. unter der gesetzlich zulässigen Maximalgröße von 24 qm. Trotzdem muss ein Bauantrag gestellt werden.
Wollt ihr anstelle eines Anbaus einen kleinen Blechgeräteschuppen an anderer Stelle im Garten aufbauen, ist dies gar nicht erlaubt.

Wer neu einen Garten übernimmt, möchte vielleicht umbauen und zuvor entrümpeln.
Hierfür kann auf eigene Kosten ein Container auf den 1. Parkplatz vor dem Gemeinschaftshaus gestellt werden. Eine Absprache mit dem Vorstand ist hierfür unbedingt erforderlich.

Wie bei der Wasserkomission haben sich aus der Reihe der Vereinsmitglieder einige Gartenfreunde ehrenamtlich bereiterklärt, sich um die Belange der Elektroversorgung in der Anlage zu kümmern. Wer derzeit Mitglied in der Elektrokomission ist, wird im Schaukasten und auf der Werbseite bekanntgegeben.
Probleme mit Stromleitungen innerhalb der Parzelle sind Angelegenheit eines jeden Unterpächters.

Einen Kleingarten zu besitzen heißt auch, in einem Verein, also einer Gemeinschaft Gleichgesinnter, eingebunden zu sein.
Diese lebt vom Engagement vieler.
Je mehr Menschen sich im Verein engagieren, desto spannender wird das Vereinsleben und desto mehr entlastet es diejenigen, die im (erweiterten) Vorstand für den Verein tätig sind.

Einmal im Jahr findet ein Sommerfest statt. Das Fest ist so unterhaltsam, vielfältig, gemütlich oder genüßlich wie ihr es vorbereitet.
Je mehr Menschen mitmachen und für ein Gelingen beitragen, um so besser kann es werden.
Es gibt ein Festvorbereitungsteam, bei dem jede/r mitmachen kann. Zur Vorbereitung werden viele zusätzliche helfende Hände gebraucht zum Beispiel beim Auf- und Abbau der Zelte und Tische oder beim Kuchenbacken.
Hierfür werden nach bestimmten Regeln Arbeitseinsatzstunden gut geschrieben.

Die Gartenbegehung ist ein Rundgang des erweiterten Vorstands zusammen mit den Vertrauensleuten. Dabei wird jeder Garten besucht. Sinn der Begehung ist zu prüfen, ob die Gartennutzung den Pachtverträgen, der Satzung und dem Bundeskleingartengesetz entspricht. Solche Begehungen sind Vorschrift und werden in jeder Kleingartenanlage durchgeführt.
Zur Begehung wird ein Protokoll angefertigt. Insbesondere wird ein Augenmerk auf Größe der Anbaufläche mit Gemüse, Heckenhöhe, Bäume oder unerlaubte Abgrenzungen mit Stacheldraht geworfen. Bei dieser Gelegenheit kann aber auch der eine oder andere Gartentipp gegeben oder über bestimmte Pflanzen und Anbaumethoden gefachsimpelt werden.
Die Anwesenheit der Parzelleninhaber an diesem Vormittag wird erwartet und zeugt von Respekt gegenüber denjenigen, die ihre Wochenendfreizeit für diese Tätigkeit einbringen.
Bei Verhinderung ist die Betretbarkeit der Parzelle erforderlich durch eine Vertretung! Ersatztermine bei Nichtantreffen können berechnet werden.

In jeder Gartenanlage gibt es Gartenfachberaterinnen und -berater, die eine verbandliche Ausbildung durchlaufen und eine Prüfung abgelegt haben.
Diese Amt ist ein Ehrenamt. Gibt es Fragen von Neugärtnern zur Gartengestaltung, Pflanzenauswahl oder Schädlingen, kann man die Gartenfachberater*innen fragen. Wer diese Aufgabe in der Kolonie übernommen hat, ist in den Schaukästen oder auf der Webseite zu lesen.

Das ist die offizielle Bezeichnung und Anrede für Mitglieder einer Kleingartenanlage. Diese Anrede erscheint auch auf eurer Rechnung.

In der Kleingartenanlage befindet sich auf Parzelle 89, zu erreichen über das Gemeinschaftshaus, eine Imkerei. Diese ist bei bestimmten Gelegenheiten zu besichtigen. In der Zeit von April bis Juni, je nach Witterung, kann es zu Bienenschwärmen kommen.
Solltet ihr einen Bienenschwarm in einem Baum oder in Büschen im Garten entdecken, bitte unbedingt in Ruhe lassen. Schwarmbienen sind nicht agressiv.
Aber bitte ruft den Imker oder die Imkerin an und sagt Bescheid, damit der Schwarm wieder eingefangen wird. Alle weiteren Fragen zur Imkerei beantwortet die Imkerin gerne.

Immer wieder hört man den Begriff „kleingärtnerische Nutzung“ im Sinne des Kleingartengesetzes.
Was ist das eigentlich?
Die Regel sehr kurzgefaßt lautet: 1/3 der Parzellenfläche soll dem Obst und Gemüseanbau dienen. Die Anbaufläche für Gemüse soll 10 % der Gartenfläche betragen. Nur weil wir dieser gärtnerischen Nutzung unterliegen, haben wir geringe Pachtgebühren, die sich an landwirtschaftlichen Nutzflächen orientieren. Diese unterscheiden sich deutlich von reinen Erholungsgrundstücken.
In vielen Anlagen wurde in der Vergangenheit ziemlich großzügig mit der Auslegung der Kleingartenregeln umgegangen. Es wurde über viele Dinge hinweg geschaut und Anbauflächen sehr locker bewertet, auch um den inneren Frieden im Verein zu wahren. Die Kleingartenanlagen stehen in ganz Berlin unter enormen Druck und oft wird der Status als Kleingarten in Frage gestellt, weil das Bundeskleingartengesetz nicht eingehalten wird.
Diese Großzügigkeit bei der Kontrolle der kleingärtnerischen Nutzung werden wir uns zukünftig nicht mehr erlauben können, wenn wir die Anlage nicht zusätzlich gefährden wollen. Deshalb der Appell an alle, sich proaktiv und eigenständig um die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu kümmern und nicht auf eine Abmahnung durch die Begehungen zu warten.
Im Einzelnen heißt das unter anderem für jeden und jede:

  • Baut mehr Gemüse an, vor allem wenn die vorhanden Beete sich am unteren Rand der geforderten Fläche bewegen. „Kreative“ Berechnungsmethoden helfen nicht wirklich weiter.
  • Warum Gemüse in den hinteren Bereich verstecken? Baut das Gemüse offensiv vorne und gut sichtbar an. Gemüse das als Alibi in einer hinteren Ecke nicht einsehbar angebaut wird, ist in der jetzigen Situation sinnlos.
  • Achtet darauf, dass eure Hecken so niedrig oder licht sind, dass der Garten einsehbar ist. Vorgeschrieben sind 1,25 m an den inneren Wegen und 2,50 m an den Straßen.
  • Denkt daran dass die Lauben einfach sein sollen und der Garten nach typischem Kleingarten aussieht. Mini-Eigenheime mit dem entsprechenden Ziergarten entsprechen nicht unserem Leitbild, auch wenn sie noch so gut gepflegt sind.

Ein Kompost ist ein Muss in jedem Kleingarten und die einfachste Art, Gartenabfälle und Gehölzschnitt loszuwerden.
Ein System mit drei Schütten und jährlichem Umsetzen ist empehlenswert.
Der Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle dürfen auf keinem Fall im umliegenden Wald entsorgt werden.
Zur Zerkleinerung steht ein Häcksler im Werkzeugverleih zur Verfügung, denn je kleiner das Schüttgut, desto schneller der Rottevorgang.
Größere Stamm- und Astteile können gesammelt und zum Befüllen eines Hochbeetes verwendet werden.

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Jedes Vereinsmitglied hat dort Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung ist eine Gelegenheit bei wichtigen Entscheidungen, die das Vereinsleben betreffen, mitzureden aber auch Ideen einzubringen.
Auf der Mitgliederversammlung findet außerdem die Begrüßung der Neumitglieder statt. Auch wenn diese Versammlungen oft zäh und nach einem für alle Vereine verbindlichen Tagesordnung abläuft, ist eine Teillnahme insbesondere der neuen Mitglieder dringend empfohlen, damit sich die Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen der Neuen im Verein abbilden.
Der Termin wird per Aushang und auf der Webseite angekündigt. Eine persönliche schriftliche Einladung erfolgt nicht.
Eine weitere Mitgliederversammlung in Form einer Infoveranstaltung findet am Tag des Sommerfestes am Vormittag statt. Hier kommen eher allgemeine Gartenthemen oder andere Fragen des Vereinslebens zur Sprache.

Wohin mit dem Müll?
Am einfachsten ist es, den Müll wieder mit nach Hause zu nehmen insbesondere die Glas- und Papierabfälle. Wer das nicht kann, weil er mit der BVG unterwegs ist, kann auch die Vereinsmülltonne nutzen. Sie befindet sich im Müllhaus am Eingang vor dem Parkplatz links. Sie wird einmal in der Woche geleert.
Bitte keinen Sperrmüll dort entsorgen genausowenig wie Gehölzschnitt!
Wichtig ist auch noch, denn Müll nur dort zu lassen, wenn er auch wirklich in die Tonne passt und zwar so, dass der Deckel noch schließt!
Andere Müllarten insbesondere Gartenabfälle und Bauschutt sind anderweitig in Eigeninnitiative zu entsorgen.
Zu Beachten ist, dass die Müllabfuhr nur von Mai bis Oktober stattfindet. Bitte außerhalb dieser Zeit den Müll mit nach Hause nehmen.

Die Stellplätze am Haupteingang sind an Gartenfreunde fest verpachtet. Dies ist zu respektieren und das Fahrzeug auf der Straße abzustellen.
Zukünftig werden freie Parkplätze nicht mehr fest verpachtet.
Einige Parkplätze sind sogenannte Poolparkplätze. Will man diese nutzen, benötigt man einen Berechtigungsschein, der beim Vorstand erhältlich ist. Wer einen Parkplatz möchte, kann sich beim Vorstand auf eine Warteliste setzen lassen.

Die auch in Wohnanlagen üblichen Ruhezeiten (Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und Sonntagsruhe sowie Nachtruhe) gelten auch in der Kleingartenanlage.
Also Rasenmähen, Bohren, Sägen mit der Motorsäge und andere geräuschvollen Aktivitäten sind, auch wenns manschmal schwer fällt und die Zeit drängt, außerhalb dieser Ruhezeiten zu legen.

In der Gartenanlage gibt es drei Schaukästen, in denen wichtige Termine wie die Arbeitseinsätze, die Jahresversammlung oder die Vorstandssitzungen ausgehängt sind.
Außerdem finden sich auch aktuelle Informationen des Vorstandes z. B. zu rechtlichen Sachverhalten oder einen Termin zur Freihaltung des Parkplatzes für einen Arbeitseinsatz. Es ist daher wichtig, die Aushänge bzw. die Webseite regelmäßig zu verfolgen.
Geplant sind noch zwei Aushangtafeln am Gemeinschaftshaus, eine für Gartenfachliches und einen Marktplatz.

Jeder Unterpächter bekommt einen Schlüssel, der für das Müllhaus und die blauen Tore passt.
Bei Benutzung der hinteren Tore mit Ausgang zum Wald ist darauf zu achten, dass diese nach 20:00 Uhr geschlossen werden.

Gärtnerisches Wissen kann durch Schulungen erworben werden, die vom Verein, Landes-, Bezirks- und Bundesverband kostenlos angeboten werden.
Ihr findet die Termine in den Aushängen oder auf der Webseite. Außerdem sind sie in der Willkommensmappe unter „Quellen gärtnerischen Wissens” aufgelistet.

Immer da, wo Menschen aufeinandertreffen, kann es zu Streit kommen.
Die beste Lösung ist miteinander zu reden und den Streit durch konstruktive Kommunikation zu lösen. Eine schlechte Lösung wäre es, das Kleingartenregeln als Waffe gegen den Nachbarn einzusetzen.
Wir alle haben doch einen Garten, um ihn zu genießen und um zu entspannen und nicht, um beim Streit mit dem Nachbarn den Blutdruck hoch zu treiben. Achtet bitte darauf, Streit nicht eskalieren zu lassen. Streit um des Streites willen ist eine Belastung für alle Beteiligten (auch und gerade für den ehrenamtlich tätigen Vorstand!) und stört den Koloniefrieden.
Also, setzt euch zusammen und klärt Dinge bei einer frisch gebrühten Tasse Kaffee oder einem kühlen Bier.
Auf gute Nachbarschaft! 🙂

Von jeder Parzelle muss mindestens eine Person Mitglied im Verein sein.
Der Verein verwaltet die Parzellen und stellt beispielsweise die Pacht- und Wasserrechnungen.
Es können aber auch Personen Mitglied werden, die nicht Unterpächter einer Parzelle sind, wie Lebenspartner oder Enkel.

Die Kolonie ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt.
Für jeden dieser Abschnitte ist ein Gartenfreund oder eine Gartenfreundin benannt, an die ihr euch wenden könnt.
Diese Vertrauensleute unterstützen den Vorstand in seinen Aufgaben und sind bei der Gartenbegehung beteiligt.

Der Vorstand wird in der Jahresversammlung für max. 4 Jahre gewählt .
Vorstandsämter, genauso wie alle anderen Ämter und Aufgaben, sind Ehrenämter. Die Akteure stellen ihre Freizeit der Allgemeinheit zur Verfügung. Würde dies nicht geschehen, würde die Anlage zwangsverwaltet werden, was wiederum hohe Kosten für alle bedeutet.
Dies mögen alle im Sinn haben, wenn zum Vorstand und den Akteuren rund um den Vorstand Kritik geübt wird.
Konstruktive und zeitentlastende Verbesserungsvorschläge gepaart mit tatkräftiger Unterstützung sind jedoch jederzeit willkommen.

Der Vorstand trifft sich in der Saison (März bis November) einmal im Monat.
Die genauen Termine findet man im Schaukasten oder auf der Internetseite.
Die Vorstandssitzung ist für Mitglieder öffentlich. Anliegen, Anregungen und Probleme können hier vorgebracht werden.

Der Weg vor der eigenen Parzelle gehört zum Zuständigkeitsbereich eines jeden Unterpächters.
Er ist zu mähen, ggf. zu wässern und unerwünschter Aufwuchs ist zu entfernen.

Warum einen Häcksler kaufen, wenn man ihn nur einmal im Jahr braucht?
Im Gemeinschaftshaus gibt es verschiedenes Werkzeug, das gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden kann.
Wer aktuell für den Verleih zuständig ist, findet Ihr im Schaukasten.
Die Preise sind günstig und dienen nur dazu den Verschleiß auszugleichen.
Die Verantwortlichen machen diese Arbeit ehrenamtlich.
Es besteht kein Recht auf den Verleih oder der Ausgabe zu einem bestimmten Termin z. B. im Winter.

Im November wird in der Kolonie das Wasser abgestellt.
Der Termin hierfür wird im Schaukasten bzw. auf der Webseite und bei der Jahresversammlung bekanntgegeben.
Wasseran- und Abstellungstermine erfolgen immer unter Vorbehalt, was die Temperaturen und Frostgefahr anbelangt.
Nach der Wasserabstellung ist es ganz wichtig, dass die Wasserhähne und das Entleerungshähnchen geöffnet werden, sodass sich die Leitungen leeren können. Dies verhindert Frostschäden. Informiert euch, wo der Hahn zum Leeren der Leitung ist.
Desweiteren sind Pumpen und andere wasserführenden Anlagen zu leeren und Bewässerungsanlagen leerzupusten. So werden Frostschäden vermieden.
Spätestens zur Wasserabstellung im Herbst müssen auch die Zählerstände beim Verein (Vertrauensleute) eingegangen sein.

Der Termin findet an einem Wochenende im März statt und ist durch Aushang und im Protokoll der letzten Versammlung bekanntgegeben.
An diesem Termin solltet ihr (pünktlich zu Beginn der Anstellung) im Garten sein, um zu prüfen ob die Wasserleitung unbeschadet den Winter überstanden hat oder ob alle Wasserhähne wirklich wieder zugedreht sind. Das spart euch Wasserkosten und den Leuten von der Wasserkommission viel Arbeit.

Wie bei der Elektrokomission haben sich auch hier aus der Reihe der Vereinsmitglieder einige Gartenfreunde bereiterklärt, sich um die Belange der Wasserversorgung in der Anlage zu kümmern, wie z. B. das jährliche An- und Abstellen des Wassers zu organisieren.
Wer derzeit Mitglied in der Wasserkomission ist wird im Schaukasten und auf der Werbseite bekanntgegeben.
Die Wasserkomission ist zuständig für Probleme die an der Grundleitung (meist außerhalb der Parzellen) auftreten.
Leitungsprobleme ab Wasseruhr in den Garten ist Sache eines/einer jeden Unterpächter*in

Der Verein betreibt die Webseite kga-rathaustreptow.de.
Alle Termine, wie die Arbeitseinsatztage sowie die Vorstandssitzungstermine, und Ereignisse des Vereins können dort eingesehen werden.
Die technische Betreuung und die Pflege der Inhalte erfolgt ehrenamtlich von einigen Mitgliedern und dem Vorstand.
Vereinsmitglieder können Vorschläge zu Inhalten mit dem Vorstand besprechen.

Im Laufe des Jahres oder bei der Gartenbegehung bekommt jeder Unterpächter ein Formular, auf dem der letzte Zählerstand vermerkt ist.
Dieses Formular ist im Herbst mit den aktuellen Zählerstunden am Ende des Gartenjahres zu ergänzen und – bis spätestens zur Wasserabstellung – in den Vereinsbriefkasten vor dem Gemeinschaftshaus zu werfen.