Grundsteuerreform 2022 – Termin 28.02.2023 Wichtig!

Liebe Gartenfreunde, im Dezember 2022 wurden wir auf einer Sondersitzung beim Bezirksvorstand informiert, dass alle Kleingartenanlage Gebäude die größer als 30m² Fläche haben, an den Bezirksverband zu melden sind.
Diese Gebäude sind Grundsteuerpflichtig.
In welcher Form diese Umlage weitergegeben wird, ist derzeit unklar. Hier erfolgt eine Sonderveranstaltung des Landesverbandes.
Somit bitten wir alle Kleingärtner, die eine Gartenhaus besitzen, das mehr als 30m² Bruttofläche aufweist, sich bis zum 28.Februar 2023 bei uns schriftlich zu melden.
Vielen Dank für Euere Hilfe und Verständnis.

Berlin, 10.02.2023
KGA Rathaus Treptow
Vorstand