Bei der letzten Jahresversammlung wurde die Erteilung einer Vollmacht eingefordert für eine mitgärtnernde Person, die ein Vereinsmitglied wegen Krankheit vertreten hat. Nach rechtlicher Überprüfung haben wir festgestellt, dass eine Erteilung einer Vollmacht laut unserer Satzung und Rechtslage nicht möglich ist. Abstimmungsberechtigt sind demnach nur im Verein registrierte Mitglieder, sei es mit oder ohne Parzelle. Kommt also bitte persönlich zur Veranstaltung.