Erinnerung: Starker Gehölzschnitt nur bis zum 28. Februar erlaubt

Alle die noch Auflagen aus der Begehung haben, Obstbäume roden wollen oder die Hecke oder andere Gehölze fachgerecht verjüngen wollen, sollten den Freitag, 28. Februar im Auge behalten, denn dies ist der letzte Tag an dem das Bundesnaturschutzgesetz noch starke Rückschnitte an Gehölzen erlaubt. Plant eure Arbeiten frühzeitig ein, denn der Termin kommt schneller als man denkt und die Gelegenheiten für Schnittarbeiten sind witterungsbedingt im Januar und Februar eingeschränkt.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist nur noch der Schnitt von Formhecken bzw. ein schonender Pflegeschnitt zulässig. Als Faustregel gilt, der Jahreszuwachs an einer Hecke kann auch im Sommer geschnitten werden. Allerdings nur, wenn in der Hecke keine Vögel brüten. Die Hecke muss also vorher unbedingt auf Nester abgesucht werden. Sollten Vögel brüten, dann mit dem Schnitt warten, bis sie mit der Jungenaufzucht durch sind.

Rechtliche Grundlage: § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG)