Einwendungen B-Plan 9-7 „Spreepark“, Ortsteil Plänterwald

Liebe Gartenfreunde,

wie angekündigt, liegt der Bebauungsplan (B-Plan) 9-7 zum Spreepark seit dem 27. Juni 2022 aus.

Er kann entweder über die Website https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bebauungsplaene/bebauungsplan.1212256.php

abgerufen oder im Rathaus Treptow eingesehen werden.

Auslegungsort:

Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Rathaus Treptow (Eingangsbereich), Neue Krugallee 4, 12435 Berlin aus und zwar

  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Am 27. Juli 2022 endet die Auslegung. Bis dahin könnt Ihr Eure Bedenken dagegen äußern.

Diese müssen unter Bezugnahme auf den Bebauungsplan 9-7 „Spreepark“ entweder auf dem Formular der Website geäußert, per eMail an folgende eMailadresse post.stadtplanung@ba-tk.berlin.de

oder postalisch an Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenik, Rudower Chaussee 4, 12489 Berlin gerichtet werden.

Unser Ziel ist es, die geplanten 100 Stellplätze im Bereich des Spreeparks sowie die Verbreiterung des Dammwegs zu verhindern.

Wir haben euch im Folgenden einige Argumente in Blöcken zusammengestellt, die Ihr in Euren Eigenen Worten abwandeln und denen Ihr eigene Argumente hinzufügen könnt.

Das Stadtentwicklungsamt muss Eure Einwendungen im Rahmen der so genannten Abwägung prüfen, d.h. öffentliche und private Belange werden gegeneinander und untereinander bewertet. Bestenfalls wird der Bebauungsplan noch einmal geändert, schlimmstenfalls haben wir der Behörde immerhin unsere Meinung verdeutlicht und für Mehrarbeit gesorgt.

Wir versuchen darüber hinaus, noch einmal an die Politik zu appellieren, den Bebauungsplan nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden. Auch hier könnt Ihr unterstützen! Ihr könnten die Abgeordneten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) anschreiben oder persönlich ansprechen mit der Bitte, gegen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form zu stimmen. Denn erst, wenn die BVV dem B-Plan zustimmt ist er verabschiedet und geltendes Recht.

Hier die Textbausteine zur freien Verwendung:

Betreff: B-Plan 9-7 „Spreepark“, Ortsteil Plänterwald

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bebauungsplan 9-7 Spreepark (B-Plan) sollen 100 Stellplätze im Plänterwald sowie eine Verbreiterung des Dammwegs festgesetzt werden. Beides lehne ich ab.

  • Der Ausbau des Dammweges wird erst notwendig, weil am Eierhäuschen eine Stellplatzanlage von bis zu 100 Stellplätzen errichtet werden soll. Davon ist lediglich ein geringer Teil für Behinderte vorgesehen und notwendig, während der Großteil den Angestellten und aus Gründen einer vermeintlichen Wirtschaftlichkeit Gästen des Ausflugslokals zur Verfügung gestellt wird.
  • Es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung des Landes Berlins, einem privaten Pächter mit öffentlichen Mitteln errichtete Stellplatzanlagen zur Steigerung seiner Einnahmen zur Verfügung zu stellen.
    Daher lehne ich die Stellplatzanlage in diesem Umfang und daraus resultierenden Ausbau des Dammwegs ab.
  • Obwohl im Bereich des Spreeparks und des Dammwegs (LSG 46 Plänterwald) erheblich Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser, Klima Luft Pflanzen und Tier und Landschaftsbild festgestellt wurden, haben Sie es nicht geschafft, den Biotopverlust im Dammweg auszugleichen. Anstatt den Versuch zu unternehmen von der „oberen“ Naturschutzbehörde eine „artenschutzrechtliche“ Befreiung zu erlangen, sollten Sie Ihr Vorhaben der Verbreiterung besser aufgeben. Das Naturschutzgesetz sagt aus, dass Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder vor Ort auszugleichen sind.

  • Sie schreiben, dass die Einteilung des zukünftigen der Verkehrsfläche des Dammwegs nicht Gegenstand der Festsetzung ist. Warum nicht? Uns ist bekannt, dass die derzeitige Mischverkehrsfläche, die eine Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer erfordert, zugunsten einer Trennung von Fahr- und Fußverkehr aufgegeben werden soll. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Stellplätze für Gäste und Betrieb wegfallen.

  • Während sich viele Jahrzehnte lang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km bewährt hat, sodass der Dammweg de facto als Spielstraße für die zur Platsche und Waldschule laufenden Familien mit Kindern fungierte, ist ohne Not die Mindestgeschwindigkeit bereits auf 30 km erhöht worden,die nach unseren Beobachtungen selten eingehalten wurde.
  • Mit dieser Maßnahme hat der Bezirk Treptow Köpenick einen verkehrspolitischen Weg beschritten, der völlig im Widerspruch zu dem steht, was an andere Stelle diese Stadt zu umgesetzt wird,nämlich die Zurückdrängen der PKW-Verkehrs und die Ausweisung von Spielstraße, Mischverkehrsflächen und verkehrsberuhigte Bereiche, die respektvolles Miteinander erfordern.
  • Die zusätzlichen Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung und Lieferverkehr benötigen weit weniger Platz als die vorgesehene Breite der Verkehrsfläche. Für Begegnungsfälle werden extra Ausweichbuchten eingerichtet.
    Es ist abzulehnen, dass aus der ohne Not erfolgten Geschwindigkeitsbegrenzung sowie durch eine unnötig große Stellplatzanlage ein Anstieg des Verkehrsaufkommen und die Verbreiterung des Dammwegs abgeleitet wird. Hände weg vom Dammweg!
  • Ich widersprechen Ihrer Einschätzung, dass der Dammweg keine Bedeutung in Bezug auf die Erholungsnutzung hat. Er erschließt für Fußgänger die Platsche und die Waldschule, aber auch das Wegenetz des Plänterwalds. Kinder lernen dort Rad Fahren, üben mit Inlineskatern, spielen Hüpfkästchen und Federball. Dies ist meinem Verständnis nach eine Erholungsnutzung, die Berücksichtigung finden muss.
  • Die Verbreiterung des Dammwegs wird also sowohl mit dem durch den Parkplatz künstlich erhöhten Verkehrsaufkommen als auch mit der kurzfristig erfolgten Geschwindigkeitserhöhung begründet. Selbst wenn Behindertenstellplätze eingerichtet und im notwendigen Rahmen Liefer-, Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsverkehre vom Dammweg aufgenommen werden, muss an der jetzigen Situation nichts geändert werden, wenn das Tempo 30 Schild zurückgenommen wird. Die positiven Effekte des im Amtsblatt veröffentlichen Teileinzug wird durch die Geschwindigkeitserhöhung konterkariert.
    Wir sind durch das SGA belehrt worden, dass ohne Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes (= es muss ein Mensch zu Schaden gekommen sein) keine erneute Reduzierung auf Tempo 10 erfolgt. Vielleicht sollten wir uns anfahren lassen, damit die Geschwindigkeit reduziert werden kann und die Verbreiterung des Dammwegs und der getrennten Wegeführung nicht mehr nötig ist?

Liebe Gartenfreunde,

wie angekündigt, liegt der Bebauungsplan (B-Plan) 9-7 zum Spreepark seit dem 27. Juni 2022 aus.

Er kann entweder über die Website https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bebauungsplaene/bebauungsplan.1212256.php

abgerufen oder im Rathaus Treptow eingesehen werden.

Auslegungsort:

Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Rathaus Treptow (Eingangsbereich), Neue Krugallee 4, 12435 Berlin aus und zwar

  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Am 27. Juli 2022 endet die Auslegung. Bis dahin könnt Ihr Eure Bedenken dagegen äußern.

Diese müssen unter Bezugnahme auf den Bebauungsplan 9-7 „Spreepark“ entweder auf dem Formular der Website geäußert, per eMail an folgende eMailadresse post.stadtplanung@ba-tk.berlin.de

oder postalisch an Stadtentwicklungsamt Treptow-Köpenik, Rudower Chaussee 4, 12489 Berlin gerichtet werden.

Unser Ziel ist es, die geplanten 100 Stellplätze im Bereich des Spreeparks sowie die Verbreiterung des Dammwegs zu verhindern.

Wir haben euch im Folgenden einige Argumente in Blöcken zusammengestellt, die Ihr in Euren Eigenen Worten abwandeln und denen Ihr eigene Argumente hinzufügen könnt.

Das Stadtentwicklungsamt muss Eure Einwendungen im Rahmen der so genannten Abwägung prüfen, d.h. öffentliche und private Belange werden gegeneinander und untereinander bewertet. Bestenfalls wird der Bebauungsplan noch einmal geändert, schlimmstenfalls haben wir der Behörde immerhin unsere Meinung verdeutlicht und für Mehrarbeit gesorgt.

Wir versuchen darüber hinaus, noch einmal an die Politik zu appellieren, den Bebauungsplan nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden. Auch hier könnt Ihr unterstützen! Ihr könnten die Abgeordneten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) anschreiben oder persönlich ansprechen mit der Bitte, gegen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form zu stimmen. Denn erst, wenn die BVV dem B-Plan zustimmt ist er verabschiedet und geltendes Recht.

Hier die Textbausteine zur freien Verwendung:

Betreff: B-Plan 9-7 „Spreepark“, Ortsteil Plänterwald

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bebauungsplan 9-7 Spreepark (B-Plan) sollen 100 Stellplätze im Plänterwald sowie eine Verbreiterung des Dammwegs festgesetzt werden. Beides lehne ich ab.

  • Der Ausbau des Dammweges wird erst notwendig, weil am Eierhäuschen eine Stellplatzanlage von bis zu 100 Stellplätzen errichtet werden soll. Davon ist lediglich ein geringer Teil für Behinderte vorgesehen und notwendig, während der Großteil den Angestellten und aus Gründen einer vermeintlichen Wirtschaftlichkeit Gästen des Ausflugslokals zur Verfügung gestellt wird.
  • Es besteht aber keine rechtliche Verpflichtung des Landes Berlins, einem privaten Pächter mit öffentlichen Mitteln errichtete Stellplatzanlagen zur Steigerung seiner Einnahmen zur Verfügung zu stellen.
    Daher lehne ich die Stellplatzanlage in diesem Umfang und daraus resultierenden Ausbau des Dammwegs ab.
  • Obwohl im Bereich des Spreeparks und des Dammwegs (LSG 46 Plänterwald) erheblich Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser, Klima Luft Pflanzen und Tier und Landschaftsbild festgestellt wurden, haben Sie es nicht geschafft, den Biotopverlust im Dammweg auszugleichen. Anstatt den Versuch zu unternehmen von der „oberen“ Naturschutzbehörde eine „artenschutzrechtliche“ Befreiung zu erlangen, sollten Sie Ihr Vorhaben der Verbreiterung besser aufgeben. Das Naturschutzgesetz sagt aus, dass Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder vor Ort auszugleichen sind.

  • Sie schreiben, dass die Einteilung des zukünftigen der Verkehrsfläche des Dammwegs nicht Gegenstand der Festsetzung ist. Warum nicht? Uns ist bekannt, dass die derzeitige Mischverkehrsfläche, die eine Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer erfordert, zugunsten einer Trennung von Fahr- und Fußverkehr aufgegeben werden soll. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Stellplätze für Gäste und Betrieb wegfallen.

  • Während sich viele Jahrzehnte lang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km bewährt hat, sodass der Dammweg de facto als Spielstraße für die zur Platsche und Waldschule laufenden Familien mit Kindern fungierte, ist ohne Not die Mindestgeschwindigkeit bereits auf 30 km erhöht worden,die nach unseren Beobachtungen selten eingehalten wurde.
  • Mit dieser Maßnahme hat der Bezirk Treptow Köpenick einen verkehrspolitischen Weg beschritten, der völlig im Widerspruch zu dem steht, was an andere Stelle diese Stadt zu umgesetzt wird,nämlich die Zurückdrängen der PKW-Verkehrs und die Ausweisung von Spielstraße, Mischverkehrsflächen und verkehrsberuhigte Bereiche, die respektvolles Miteinander erfordern.
  • Die zusätzlichen Fahrzeuge zur Ver- und Entsorgung und Lieferverkehr benötigen weit weniger Platz als die vorgesehene Breite der Verkehrsfläche. Für Begegnungsfälle werden extra Ausweichbuchten eingerichtet.
    Es ist abzulehnen, dass aus der ohne Not erfolgten Geschwindigkeitsbegrenzung sowie durch eine unnötig große Stellplatzanlage ein Anstieg des Verkehrsaufkommen und die Verbreiterung des Dammwegs abgeleitet wird. Hände weg vom Dammweg!
  • Ich widersprechen Ihrer Einschätzung, dass der Dammweg keine Bedeutung in Bezug auf die Erholungsnutzung hat. Er erschließt für Fußgänger die Platsche und die Waldschule, aber auch das Wegenetz des Plänterwalds. Kinder lernen dort Rad Fahren, üben mit Inlineskatern, spielen Hüpfkästchen und Federball. Dies ist meinem Verständnis nach eine Erholungsnutzung, die Berücksichtigung finden muss.
  • Die Verbreiterung des Dammwegs wird also sowohl mit dem durch den Parkplatz künstlich erhöhten Verkehrsaufkommen als auch mit der kurzfristig erfolgten Geschwindigkeitserhöhung begründet. Selbst wenn Behindertenstellplätze eingerichtet und im notwendigen Rahmen Liefer-, Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsverkehre vom Dammweg aufgenommen werden, muss an der jetzigen Situation nichts geändert werden, wenn das Tempo 30 Schild zurückgenommen wird. Die positiven Effekte des im Amtsblatt veröffentlichen Teileinzug wird durch die Geschwindigkeitserhöhung konterkariert.
    Wir sind durch das SGA belehrt worden, dass ohne Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes (= es muss ein Mensch zu Schaden gekommen sein) keine erneute Reduzierung auf Tempo 10 erfolgt. Vielleicht sollten wir uns anfahren lassen, damit die Geschwindigkeit reduziert werden kann und die Verbreiterung des Dammwegs und der getrennten Wegeführung nicht mehr nötig ist?

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen