Grundsteuerreform 2022 – Termin 28.02.2023 Wichtig!

Liebe Gartenfreunde, im Dezember 2022 wurden wir auf einer Sondersitzung beim Bezirksvorstand informiert, dass alle Kleingartenanlage GebĂ€ude die grĂ¶ĂŸer als 30mÂČ FlĂ€che haben, an den Bezirksverband zu melden sind.Diese GebĂ€ude sind Grundsteuerpflichtig.In welcher Form diese Umlage weitergegeben wird, ist derzeit unklar. Hier erfolgt eine Sonderveranstaltung des Landesverbandes.Somit bitten wir alle KleingĂ€rtner, die eine Gartenhaus besitzen, […]

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